Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte
Warum Polizeibeamte eine besondere Absicherung brauchen
Der Polizeivollzugsdienst stellt besonders hohe gesundheitliche Anforderungen. Schichtdienst, Einsätze und körperliche Belastung gehören zum Alltag. Genau deshalb gilt für Polizeibeamte ein eigener Maßstab der Dienstunfähigkeit, die Polizeidienstunfähigkeit.
Was bedeutet Polizeidienstunfähigkeit?
Kurz gesagt: Du bist polizeidienstunfähig, wenn du den Vollzugsdienst gesundheitlich nicht mehr schaffst und sich das in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich nicht ändern wird. Es geht nicht darum, ob du überhaupt noch arbeiten kannst, sondern ob du den besonderen Anforderungen des Polizeidienstes gewachsen bist. Dazu zählen beispielsweise Streifendienst, Nachtschichten, Festnahmen, Einsatztraining sowie das Tragen von Waffe und Schutzausrüstung. Ein Beispiel: Nach einer schweren Knieverletzung kannst du keinen Streifendienst mehr leisten, im Büro aber weiterhin arbeiten. In diesem Fall bist du polizeidienstunfähig, aber nicht allgemein dienstunfähig.
So steht es auch im Gesetz. Als polizeidienstunfähig gilt, wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und seine volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt (§ 4 BPolBG für die Bundespolizei, für die Länder beispielsweise § 115 LBG NRW). Festgestellt wird das durch den Dienstvorgesetzten auf Grundlage eines polizeiärztlichen oder amtsärztlichen Gutachtens. Das gilt für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt ebenso wie für die Landespolizeien.
Was passiert nach der Feststellung?
Polizeidienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Ruhestand. Solange du allgemein dienstfähig bist, prüft dein Dienstherr zunächst, ob du außerhalb des Vollzugsdienstes weiterverwendet werden kannst, etwa im Innendienst oder in der Verwaltung (§ 44 Abs. 2 bis 5 BBG, § 26 Abs. 2 BeamtStG). Erst wenn keine zumutbare anderweitige Verwendung möglich ist, wirst du in den Ruhestand versetzt. Das ist für deine Absicherung entscheidend, denn eine gewöhnliche Dienstunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit. Eine Versicherung mit echter Polizeidienstunfähigkeitsklausel knüpft dagegen an die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit an.
Für Polizeianwärter und Beamte auf Probe ist das Risiko noch größer. Sie werden bei Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen (§ 37 BBG, § 23 Abs. 3 und 4 BeamtStG) und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI). Ein Ruhegehalt gibt es für sie nicht. Erst Beamte auf Lebenszeit haben nach einer Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt (§ 4 BeamtVG), das jedoch deutlich unter den bisherigen Bezügen liegt.
Mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung sicherst du dein Einkommen für den Fall ab, dass du deine Laufbahn im Vollzugsdienst aus gesundheitlichen Gründen beenden musst. Die Versicherung zahlt die vereinbarte monatliche DU-Rente und schafft so finanzielle Planungssicherheit, ganz gleich, ob du am Anfang deiner Ausbildung stehst oder bereits seit Jahren im Dienst bist. Ein früher Abschluss lohnt sich doppelt, denn zum einen sind junge Polizeibeamte meist weniger gesundheitlich vorbelastet, zum anderen bleibt der Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn für die gesamte Laufzeit maßgeblich, was wiederum deinen Beitrag beeinflusst.
Ebenso wichtig ist ein Tarif, der zu deiner Laufbahn passt. Er sollte dich vom Anwärter über den Beamten auf Probe bis zum Beamten auf Lebenszeit begleiten und sich bei Beförderungen oder steigenden Bezügen ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen lassen. Die Laufzeit sollte bis zum 67. Lebensjahr reichen. Die besondere Altersgrenze der Polizei liegt je nach Dienstherr zwar früher, wechselst du nach einer Polizeidienstunfähigkeit aber in eine andere Laufbahn, gilt für dich in der Regel die allgemeine Altersgrenze von 67 Jahren.