| Echte DU-Klausel bei Versetzung in den Ruhestand | Ja, für Beamte und Richter auf Lebenszeit, § 2 Abs. 1 a | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Leistung bei Entlassung von Beamten auf Widerruf und auf Probe | Ja, mit zusätzlicher Voraussetzung, dass die Erkrankung fortbesteht oder fortschreitet | Ja, ohne zeitliche Begrenzung | Ja, ohne zeitliche Begrenzung | Ja, ohne zeitliche Begrenzung, konkrete Verweisung bleibt | Ja, begrenzt auf sechs Jahre, danach BU-Prüfung mit 50-Prozent-Schwelle |
| Begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit) | Baustein, ab 20 Prozent, volle Beitragsbefreiung | Zusatzbaustein, ab 20 Prozent Arbeitszeitreduzierung | Optional, ab 20 Prozent Arbeitszeitkürzung, volle Beitragsbefreiung | Option Teil-DU-Schutz, 20 bis 49 Prozent | Enthalten, ab 25 Prozent Arbeitszeitverkürzung |
| Spezielle DU-Klausel für Vollzugsbeamte | Baustein nur für Polizei, 72 Monate bei Entlassung; nicht für Feuerwehr und Justizvollzug | Zusatzklausel, 72 Monate, bei Versorgungsbezug länger, Einmalleistung Einsatzhundertschaft | Zusatzvereinbarung für Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, 72 Monate bei Entlassung, nachträglich einschließbar | Option für Vollzugsdienst (Polizei, Bundespolizei, Justizvollzug, Feuerwehr), bei Entlassung 72 Monate, sofern nicht darüber hinaus berufsunfähig | Enthalten für Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr, nur bei Entlassung oder Ruhestand |
| Erhöhte Rente für Dienstanfänger | Dienstanfänger-Schutz, 150 Prozent bis 2.700 Euro, bis zum 30. Geburtstag, höchstens sieben Jahre | Option Beginner+, 50 Prozent in den ersten acht Jahren | Dienstanfänger-Police und DU SmartFlex, bis 3.000 Euro nach Besoldungsgruppe | Dienstanfänger-Schutz, 150 Prozent, bis 2.500 Euro, Option | Nicht in den Bedingungen vorgesehen |
| Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja, im anerkannten DU-Fall auf Lebenszeit auch Verzicht auf konkrete Verweisung | Ja | Ja, zusätzlich Verzicht auf konkrete Verweisung bei Beamten auf Lebenszeit | Ja | Ja |
| Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | AU-Beitragsschutz enthalten, AU-Rente nicht im DU-Tarif | AU-Rente nach 6 Monaten Krankschreibung bis max. 24 Monate (Laut Anbieterwebsite als optionaler Baustein) | Nur in der selbstständigen DU-Versicherung, nicht in DAP und DU SmartFlex | Option AU-Schutz, bis 36 Monate | Nicht in den Bedingungen vorgesehen |
| Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung | Ereignisabhängig bis 4.000 Euro Monatsrente vor 50, anlassfrei bis 3.000 Euro vor 40, begrenzt durch die Besoldungsgruppe | Ja, Ausbaugarantie bis 6.000 Euro Jahresrente je Jahr, Obergrenzen nach Besoldungsgruppe 12.000 bis 24.000 Euro Jahresrente | Ja, vor Vollendung des 50. Lebensjahres, je Erhöhung bis 6.000 Euro Jahresrente, Gesamtrente bis 36.000 Euro | Ja, bis 48.000 Euro Jahresrente, bei Beamten bis 30 Prozent der Bezüge, bis 50 bzw. 45 Jahre | Ja, bis 500 Euro je Anlass und 1.000 Euro insgesamt, vor Vollendung des 51. Lebensjahres |
| Weiterführung als Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis | Flexibilitätsgarantie automatisch, Erhöhung und Verlängerung binnen zwölf Monaten ohne Risikoprüfung | Ja, als BU mit Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufs, 50-Prozent-Schwelle und konkreter Verweisung mit höchstens 20 Prozent Einkommensverlust | Verlängerungsoption bis Alter 49 ohne Gesundheitsprüfung, Wechsel gilt als Erhöhungsanlass, bei DU SmartFlex Anhebung bis 60 Prozent des Bruttoeinkommens | Als BU mit Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufs, Wechsel in die Privatwirtschaft ist Nachversicherungsanlass | Ja, mit 50-Prozent-Schwelle und konkreter Verweisung |
| Wechsel aus einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung in den Beamtentarif | DU-Tarif für Schüler und Studenten abschließbar, DU-Wechseloption aus der BU4Future aktiv binnen zwölf Monaten | In jedem Vertrag enthalten, auch für Schüler und Studierende, Option Beginner+ für Beamte auf Widerruf, auf Probe und Lehramtsstudierende bei Vertragsschluss wählbar (erhöhte Rente) | Nicht erforderlich, die allgemeine DU-Klausel ist in der selbstständigen BU enthalten. | In jedem Vertrag enthalten, auch für Schüler und Studierende | Ja, bei Eintritt in das Beamtenverhältnis während der Versicherungsdauer ohne erneute Risikoprüfung |