Absicherung für Vollzug, Gericht und Staatsanwaltschaft
Warum Beamte und Richter in der Justiz eine eigene Absicherung brauchen
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für die Justiz ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Für Justizvollzugsbeamte in der JVA kommt eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für den Vollzugsdienst hinzu.
Die Justiz ist kein einheitlicher Arbeitsplatz. Im Justizvollzug arbeitest du im Schichtdienst, oft unter hoher psychischer Belastung und mit dem Risiko von Übergriffen. Am Gericht, in der Staatsanwaltschaft oder in der Geschäftsstelle stehen dagegen Verantwortung, Termindruck und lange Bildschirmarbeit im Vordergrund. Für deine Absicherung zählt aber in allen Fällen dieselbe Frage: Was passiert, wenn du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten kannst?
Was heißt dienstunfähig im Beamtenrecht?
Als dienstunfähig gilt, wer wegen seiner Gesundheit auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Das kann auch der Fall sein, wenn du in einem halben Jahr länger als drei Monate krank warst und nicht absehbar ist, dass du innerhalb einer bestimmten Frist wieder voll dienstfähig wirst (§ 26 Abs. 1 BeamtStG). Diese Frist legen die Länder fest, meist sind es sechs Monate. Das gilt für Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Justizwachtmeister, Amtsanwälte und Staatsanwälte ebenso wie für Beamte in der Justizverwaltung.
Was gilt im Justizvollzug?
Die gesundheitlichen Anforderungen im Justizvollzug sind höher. Deshalb haben mehrere Länder, darunter Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, eine eigene Justizvollzugsdienstunfähigkeit eingeführt. Danach bist du vollzugsdienstunfähig, wenn du den besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügst und das voraussichtlich auch für eine bestimmte Zeit so bleibt. In den meisten dieser Länder sind das zwei Jahre, im Saarland und in Thüringen sechs Monate. Andere Länder wie Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wenden dagegen die allgemeinen Regeln an.
Wichtig für dich: Eine Vollzugsdienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Ruhestand. Zunächst prüft dein Dienstherr, ob du in einer anderen Laufbahn weiterarbeiten kannst, etwa in der Verwaltung. Erst wenn das nicht möglich ist, folgt der Ruhestand. Bei Anwärtern und Beamten auf Probe folgt in der Regel die Entlassung.
Was gilt für Richter?
Richter sind keine Beamten. Für sie gelten aber viele Regeln des Beamtenrechts entsprechend (§§ 46, 71 DRiG). Für Richter auf Lebenszeit gibt es eine Besonderheit: Ohne ihre schriftliche Zustimmung können sie wegen Dienstunfähigkeit nur aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Dienstgerichts in den Ruhestand versetzt werden (§ 34 DRiG).
Worauf es beim Tarif ankommt
Entscheidend ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Mit ihr übernimmt der Versicherer die Feststellung deines Dienstherrn, statt die Berufsunfähigkeit selbst noch einmal zu bewerten. Arbeitest du im Justizvollzug, sollte der Tarif außerdem eine Vollzugsklausel enthalten. So nennen wir hier eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, die ausdrücklich auch die Vollzugsdienstunfähigkeit absichert.