Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Finanzielle Sicherheit bei gesundheitlich bedingter Dienstunfähigkeit
Wenn du deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst und dein Dienstherr deine Dienstunfähigkeit feststellt (§ 44 BBG für Bundesbeamte, § 26 BeamtStG für Landesbeamte), kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung die entstehende Versorgungslücke verkleinern oder ganz schließen. Gerade Beamte auf Widerruf und auf Probe verfügen zu Beginn ihrer Laufbahn häufig über keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Anspruch auf staatliche Versorgungsleistungen. Beamte auf Widerruf und in der Regel auch Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen (§ 34 Abs. 1 und § 37 BBG, § 23 Abs. 3 und 4 BeamtStG). Beruht die Dienstunfähigkeit auf einer im Dienst erlittenen Krankheit oder Verletzung, sind Beamte auf Probe in den Ruhestand zu versetzen. In anderen Fällen kann der Dienstherr sie in den Ruhestand versetzen, muss es aber nicht (§ 49 BBG, § 28 BeamtStG). Eine frühzeitige Absicherung schützt daher bereits ab dem ersten Diensttag vor finanziellen Belastungen und sorgt dafür, dass dein Einkommen im Ernstfall gesichert bleibt.
Doch auch Beamte auf Lebenszeit sollten ihren Versicherungsschutz nicht unterschätzen. Das Ruhegehalt liegt im Fall einer Dienstunfähigkeit oftmals deutlich unter dem bisherigen Einkommen und kann langfristig zu erheblichen Versorgungslücken führen. Beim Bund beträgt es rund 1,8 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit und höchstens 71,75 Prozent (§ 14 BeamtVG). Bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wird die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit angerechnet (§ 13 BeamtVG), zugleich wird das Ruhegehalt um bis zu 10,8 Prozent gekürzt (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Mit einer leistungsstarken Dienstunfähigkeitsversicherung sicherst du deinen gewohnten Lebensstandard und schaffst finanzielle Planungssicherheit, ganz gleich, in welcher Phase deiner Laufbahn du dich befindest.
Entscheidend ist dabei eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie stellt sicher, dass der Versicherer die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn als Leistungsfall anerkennt, ohne die Berufsunfähigkeit zusätzlich nach seinen eigenen Maßstäben zu prüfen und ohne abstrakte Verweisung, also ohne Verweis auf einen anderen Beruf, den du theoretisch noch ausüben könntest. Voraussetzungen und Grenzen der Klausel unterscheiden sich je nach Tarif, zum Beispiel eine zeitliche Befristung oder die gesonderte Absicherung der Polizeidienstunfähigkeit. So ist der Leistungsfall klar geregelt, und zwar genau dann, wenn du ihn benötigst.
Ebenso wichtig ist ein Tarif, der sich deiner beruflichen Entwicklung anpasst. Vom Beamtenanwärter über den Beamten auf Probe bis hin zum Beamten auf Lebenszeit sollte deine Absicherung flexibel mitwachsen und dir in jeder Phase deiner Karriere den passenden Versicherungsschutz bieten. So bist du vom Einstieg in den öffentlichen Dienst bis zur Pensionierung optimal abgesichert, ganz gleich, ob du in der Verwaltung, bei der Polizei, der Feuerwehr, der Justiz, der Bundeswehr oder beim Zoll tätig bist. Für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug gelten besondere, frühere Altersgrenzen, die bei der Laufzeit des Vertrags zu berücksichtigen sind.