Viele Tarife zur Dienstunfähigkeitsversicherung beinhalten für Beamte spezielle Klauseln, die bereits dann Leistungen vorsehen, wenn eine Tätigkeit im bisherigen Aufgabenbereich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Gerade bei psychischen Belastungen, chronischer Erschöpfung oder anderen Erkrankungen, die eine dauerhafte Weiterarbeit im gewohnten Dienst unmöglich machen, greift der Schutz.
Entscheidend ist, dass es sich um eine sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel handelt. Diese erkennt die Entscheidung des Dienstherrn ohne weitere eigene Prüfung durch den Versicherer an. In manchen Tarifen ist das jedoch nicht der Fall, dort prüft der Versicherer zusätzlich, ob du noch anderweitig im Staatsdienst einsetzbar wärst. Solche Klauseln bergen Risiken und können im Ernstfall dazu führen, dass Leistungen ganz oder teilweise verweigert werden.
Gerade für Beamtinnen und Beamte, die sich auf die langfristige Sicherheit ihres Status verlassen, ist eine klare vertragliche Regelung unverzichtbar. Wer sich frühzeitig absichert und auf verständliche, nachvollziehbare Bedingungen achtet, schafft sich ein stabiles Fundament für den Fall, dass die Gesundheit nicht mehr mitspielt.