DU-Klausel einfach erklärt
Was ist eine Dienstunfähigkeitsklausel und wozu brauchst du sie?
Eine Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Zusatzregel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie legt fest, dass der Versicherer deine Rente zahlt, wenn dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Du brauchst sie, weil deine Absicherung sonst an anderen Maßstäben hängt als die Entscheidung deines Dienstherrn.
Als Beamter sicherst du dein Einkommen in der Regel über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, in die eine Dienstunfähigkeitsklausel eingebaut ist. Im Alltag spricht man deshalb oft kurz von einer BU mit DU-Klausel. Fehlt die Klausel, zählt nur die Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen. Dann muss der Versicherer feststellen, dass du deinen Beruf meist zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.
Ob du dienstunfähig bist, entscheidet dagegen dein Dienstherr, meist nach einer amtsärztlichen Untersuchung. Das Gesetz spricht von Dienstunfähigkeit, wenn du wegen deines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft deine Dienstpflichten nicht erfüllen kannst (§ 26 Abs. 1 BeamtStG, für Bundesbeamte § 44 Abs. 1 BBG). Berufsunfähigkeit beurteilt dagegen der Versicherer anhand seines Vertrags.
Beide Urteile können auseinanderfallen. Dein Dienstherr schickt dich in den Ruhestand, der Versicherer hält dich aber noch für arbeitsfähig. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel verhindert diesen Konflikt weitgehend, denn sie knüpft die Leistung an die Entscheidung deines Dienstherrn.
Wie häufig das Thema ist, zeigen die Zahlen: 17 Prozent aller neuen Pensionen im öffentlichen Dienst gingen 2024 auf Dienstunfähigkeit zurück (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 455 vom 17.12.2025). Bei Leistungsfällen in der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems mit 38 Prozent an erster Stelle (GDV, Stand 08/2025).