Wie viel von der Besoldung beim Ruhegehalt übrig bleibt
Beim Bund wächst das Ruhegehalt mit jedem Dienstjahr um 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens bis 71,75 Prozent (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Bei Dienstunfähigkeit rechnet der Dienstherr die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit hinzu (§ 13 Abs. 1 BeamtVG). Für jedes Jahr vor dem 65. Lebensjahr kürzt er das Ergebnis um 3,6 Prozent, höchstens um 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Für einen Verwaltungsbeamten, der mit 30 Jahren nach 8 Dienstjahren dienstunfähig wird, ergibt das 8 Dienstjahre plus 20 Jahre Zurechnungszeit, also 28 ruhegehaltfähige Jahre und einen Ruhegehaltssatz von rund 50 Prozent. Nach dem Abschlag von 10,8 Prozent verbleiben rund 45 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Weniger als die Mindestversorgung gibt es nicht, beim Bund 35 Prozent der eigenen Bezüge oder 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich 30,68 Euro, je nachdem, was höher ist (§ 14 Abs. 4 BeamtVG). Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze, deren Werte abweichen können. Die Differenz zwischen Ruhegehalt und bisherigem Nettoeinkommen ist die Lücke, die eine private Dienstunfähigkeitsrente schließen soll.
Je früher der Antrag, desto größer die Chance auf normale Annahme
Die Risikoprüfung findet beim Antrag statt, nicht im Leistungsfall. Wer als Student oder Referendar bzw. Anwärter abschließt, bringt meist eine kurze Krankengeschichte mit und wird eher ohne Zuschlag oder Ausschluss angenommen. Jede spätere Diagnose kann einen Abschluss verteuern, für Ausschlüsse sorgen oder sogar verhindern, ein bestehender Vertrag bleibt davon unberührt. Die Bayerische nimmt Versicherte ab einem Eintrittsalter von 10 Jahren an und gibt an, dass eine Psychotherapie kein pauschaler Ablehnungsgrund für einen Antrag auf BU PROTECT ist. Wie sie einzelne Vorerkrankungen im Einzelfall bewertet, steht nicht in den Bedingungen, sondern in ihren Annahmerichtlinien. Deshalb klären wir solche Fragen vorab gemeinsam mit dir über eine anonyme Risikovoranfrage.